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Im April 1879 war mit Heinrich Ihns erstmals wieder ein deutscher Fischer – nach längerer Pause – bei dänischen Schiffahrtsbehörden um Ausfertigung eines Flaggenzertifikats für ein Zeesboot vorstellig geworden. Ihns war Stralsunder, mit der Fischerfamilie Rüting verschwägert, und wohnte – zumindest wintertags – auch in derem Haus in der Heilgeiststraße 59. In jenem Jahre war er übrigens auch in den Streit zwischen dem Gutsbesitzer und den Quatznern verwickelt gewesen. Ende 1880 beantragte Ihns beim Stralsunder Magistrat einen Zeesfischereischein und schrieb in seinem Gesuch, daß er seit 15 Jahren sundischer Bürger sei. „Bis vor drei oder vier Jahren habe ich stets die Zees ,Gerechtigkeit‘ gehabt, doch während der letzten Jahre deshalb keinen Gebrauch davon gemacht, weil ich während der Sommer Monate auf dänischem Wasser gefischt habe“. Der Stralsunder Hafenmeister bestätigte das: „In den Jahren 1878 bis 1880 hat er sodann im Sommer im Dänischen gefischt und hier nur in den Wintermonaten zeitweilig etwas Fischerei, aber nicht Zeesenerei betrieben. Im Herbst 1880 forderte er hier wieder einen Zeesenschein, der ihm aber mit Rücksicht auf das inzwischen erlassene Rathsdekret vom 20. September 1880, nach welchem keine neuen Zeesenscheine mehr ausgegeben und die Zahl der bereits ausgegebenen nach und nach auf 80 beschränkt werden sollte, verweigert worden ist“.
Weshalb Heinrich Ihns aus dem dänischen Guldborg wieder in seine Heimat zurückstrebte, weiß man nicht. Vielleicht war er krank. Er starb bereits im Frühling 1881 an der Wassersucht.
Hinstorff, 1888
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